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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge

1.1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Praxisinhaber Dipl.-Psych. Frank Haber als Diplom-Psychologen in weit fortgeschrittener Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten im Vertiefungsschwerpunkt Verhaltenstherapie und Heilpraktikers für Psychotherapie (ab jetzt „Behandler“ genannt) und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Behandlungsangebot des Behandlers, annimmt und sich an ihn zum Zwecke der Beratung, Unterstützung, Coaching und/oder Therapie wendet.

1.3. Der Behandler ist berechtigt eine Behandlung/Beratung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Behandler aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. Auch dem Klienten steht das Recht zu, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In beiden Fällen bleibt der Honoraranspruch, für die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

2.1. Der Behandler erbringt seineDienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose, Coaching und Psychotherapie nach eigenem Ermessen und zum Wohle des Klienten anwendet.

2.2. Der Behandler ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern dieser hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Therapie kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

2.3. Der Behandler erbringt seine Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, in den genannten Räumen persönlich oder digital per Video. Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 50 Minuten. Sollte die Sitzung diesen Zeitrahmen aus wichtigen Gründen überschreiten, ist der Behandler berechtigt, diese Zeitaufwand entsprechend anteilig abzurechnen.

2.4. Die Behandlung/Beratung des Behandlers ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei medizinischen Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

3.1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Behandlung ist jedoch in der Regel nur bei aktiver Mitwirkung der Klienten möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als  Grundvoraussetzung für eine Behandlung/Beratung sowie angeratene und/oder notwendige ärztliche Untersuchungen.

§ 4 Honorierung der Behandlung

4.1. Der Behandler hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Der derzeitige Satz beträgt Euro 100,00 pro 50 Minuten für Einzelpersonen und 180,00 pro 90 Minuten für Paare. Es kann immer einmal sein, dass ein laufender Prozess etwas mehr Zeit benötigt. Der Klient ist darüber informiert, dass der Behandler keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen. In Ausnahmefällen übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie anteilig oder in vollem Umfang. Die Abklärung davon im Vorfeld, sowie die entsprechende Antragsstellung sind Aufgabe des Versicherten.

4.2. Über das zu zahlende Honorar erhält der Klient eine Rechnung. Diese ist innerhalb einer Frist von 7Tagen durch Überweisung auf das Konto des Behandlers zu bezahlen. Alternativ kann auch nach jeder Sitzung gegen den Erhalt einer Quittung in bar gezahlt werden.

4.3. Bei Nichterscheinen des Klienten zu einem vereinbarten Termin, ohne vorherige Mitteilung, schuldet dieser dem Behandler unabhängig vom Grund für den Ausfall ein Ausfallhonorar in voller Höhe des Honorars (50 Minuten), dass er hätte zahlen müssen, wenn der Termin in Anspruch genommen worden wäre.

4.4. Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind von dem Klienten bis 48 Stunden vor dem Termin zu verlegen, ansonsten gelten sie als nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe zu zahlen. Bei Krankheit oder Unfällen wird grundsätzlich auf ein Ausfallhonorar verzichtet, wenn dies vor dem Termin per E-Mail oder telefonisch kommuniziert wird. Ausfallhonorare sind innerhalb von 2 Wochen zu entrichten.

4.5. Termine, die von Seiten des Behandlers abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Behandler. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

 § 5 Honorarerstattung durch Dritte

5.1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §4 hiervon nicht berührt. Der Behandler führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

5.2. Der Behandler erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

6.1. Die HP Psychotherapeutin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich einer Diagnose, der Beratungen und/oder der Therapieinhalte sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit diesen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

6.2. Absatz 1. gilt dann nicht, wenn der Behandler aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

6.3. Absatz 1. kann ferner ausgesetzt werden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Unterstützung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Bahandler und seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten bzw. schützen kann.

6.4. Die HP Psychotherapeutin führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen.

6.5. Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern der Klient eine Kopie der Behandlungs- oder Beratungsakte verlangt, erstellt dieser diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand.

6.6. Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

§ 7 Salvatorische Klausel

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / des Behandlungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

§ 8 Gerichtsstand, Haftung, Änderungen, Selbstverantwortlichkeit

Gerichtsstand ist der Sitz der Beratungspraxis (Hansestadt Bremen). der Behandler haftet gegenüber dem/der Klienten/in nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für jedwede Schäden, die angeblich oder tatsächlich aus der Behandlung entstehen. Der Behandler behält sich eine Änderung der Vertragsbedingungen vor. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform und werden dem/der Klienten/in schriftlich bekannt gegeben. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen werden zum Vertragsbestandteil, wenn der/die Klient/in nicht innerhalb 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Vertragsbedingungen schriftlich widerspricht.

Der Klient erkennt an, dass er während der Behandlung, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen den Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Bahandlung von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Klient ist selbst bereit, für seine Handlungen die Verantwortung zu tragen und verpflichtet sich, dem Behandler über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu unterrichten und diese im Voraus mit ihm zu diskutieren.

Dipl.-Psych. Frank Haber, Stand April 2024